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Gesetzestext GEG / GModG › Anlagen

Anlage 3 GModG: (zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Nichtamtliche Lesefassung von Anlage 3 des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden. Bis zum 28. Juli 2026 hieß das Gesetz Gebäudeenergiegesetz (GEG), seitdem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Ansicht zeigt jede Fassung und markiert, was sich zu welchem Stichtag ändert.

Gebäudeenergiegesetz in der bis 28. Juli 2026 geltenden Fassung.

Anlage 3 (zu § 19)
Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

NummerBauteileHöchstwerte der Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
Zonen mit
Raum-Solltemperaturen
im Heizfall ≥ 19 °C
Zonen mit
Raum-Solltemperaturen
im Heizfall von 12 bis < 19 °C
1Opake Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthaltenŪ = 0,28 W/(m2·K)Ū = 0,50 W/(m2·K)
2Transparente Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthaltenŪ = 1,5 W/(m2·K)Ū = 2,8 W/(m2·K)
3VorhangfassadeŪ = 1,5 W/(m2·K)Ū = 3,0 W/(m2·K)
4Glasdächer, Lichtbänder, LichtkuppelnŪ = 2,5 W/(m2·K)Ū = 3,1 W/(m2·K)
Bei der Berechnung des Mittelwerts des jeweiligen Bauteils sind die Bauteile nach Maßgabe ihres Flächenanteils zu berücksichtigen. Die Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen gegen unbeheizte Räume (außer Dachräumen) oder Erdreich sind zusätzlich mit dem Faktor 0,5 zu gewichten. Bei der Berechnung des Mittelwerts der an das Erdreich angrenzenden Bodenplatten bleiben die Flächen unberücksichtigt, die mehr als 5 Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt sind. Die Berechnung ist für Zonen mit unterschiedlichen Raum-Solltemperaturen im Heizfall getrennt durchzuführen.
Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten der an Erdreich grenzenden Bauteile ist DIN V 18599-2: 2018-09 Abschnitt 6.1.4.3 und für opake Bauteile ist DIN 4108-4: 2017-03 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946: 2008-04 anzuwenden. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie von Vorhangfassaden ist DIN 4108-4: 2017-03 anzuwenden.

Was sich am 1. Januar 2027 ändert: gestrichener Text durchgestrichen, neuer Text unterlegt.

durchgestrichen gilt bis 31.12.2026, unterlegt gilt ab 01.01.2027.

Anlage 3 (zu § 19)
Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

NummerBauteileHöchstwerte der Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
Zonen mit
Raum-Solltemperaturen
im Heizfall ≥ 19 °C
Zonen mit
Raum-Solltemperaturen
im Heizfall von 12 bis < 19 °C
1Opake Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthaltenŪ = 0,28 W/(m2·K)Ū = 0,50 W/(m2·K)
2Transparente Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthaltenŪ = 1,5 W/(m2·K)Ū = 2,8 W/(m2·K)
3VorhangfassadeŪ = 1,5 W/(m2·K)Ū = 3,0 W/(m2·K)
4Glasdächer, Lichtbänder, LichtkuppelnŪ = 2,5 W/(m2·K)Ū = 3,1 W/(m2·K)
Bei der Berechnung des Mittelwerts des jeweiligen Bauteils sind die Bauteile nach Maßgabe ihres Flächenanteils zu berücksichtigen. Die Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen gegen unbeheizte Räume (außer Dachräumen) oder Erdreich sind zusätzlich mit dem Faktor 0,5 zu gewichten. Bei der Berechnung des Mittelwerts der an das Erdreich angrenzenden Bodenplatten bleiben die Flächen unberücksichtigt, die mehr als 5 Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt sind. Die Berechnung ist für Zonen mit unterschiedlichen Raum-Solltemperaturen im Heizfall getrennt durchzuführen.
Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten der an Erdreich grenzenden Bauteile ist DIN V 18599-2: 2018-09 Abschnitt 6.1.4.3 und für opake Bauteile ist DIN 4108-4: 2017-03 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946: 2008-04 anzuwenden. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie von Vorhangfassaden ist DIN 4108-4: 2017-03 anzuwenden.
NummerBauteileHöchstwerte der Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
Zonen mit
Raum-Solltemperaturen
im Heizfall ≥ 19 °C
Zonen mit
Raum-Solltemperaturen
im Heizfall von 12 bis < 19 °C
1Opake Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthaltenŪ = 0,28 W/(m2·K)Ū = 0,50 W/(m2·K)
2Transparente Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthaltenŪ = 1,5 W/(m2·K)Ū = 2,8 W/(m2·K)
3VorhangfassadeŪ = 1,5 W/(m2·K)Ū = 3,0 W/(m2·K)
4Glasdächer, Lichtbänder, LichtkuppelnŪ = 2,5 W/(m2·K)Ū = 3,1 W/(m2·K)
Bei der Berechnung des Mittelwerts des jeweiligen Bauteils sind die Bauteile nach Maßgabe ihres Flächenanteils zu berücksichtigen. Die Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen gegen unbeheizte Räume (außer Dachräumen) oder Erdreich sind zusätzlich mit dem Faktor 0,5 zu gewichten. Bei der Berechnung des Mittelwerts der an das Erdreich angrenzenden Bodenplatten bleiben die Flächen unberücksichtigt, die mehr als 5 Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt sind. Die Berechnung ist für Zonen mit unterschiedlichen Raum-Solltemperaturen im Heizfall getrennt durchzuführen. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten der an Erdreich grenzenden Bauteile ist DIN/TS 18599-2: 2025-10 Abschnitt 6.1.4.3 und für opake Bauteile ist DIN 4108-4: 2020-11 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946: 2018-03 anzuwenden. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie von Vorhangfassaden ist DIN 4108-4: 2020-11 anzuwenden.

Gebäudemodernisierungsgesetz in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung.

Anlage 3 (zu § 19)
Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

NummerBauteileHöchstwerte der Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
Zonen mit
Raum-Solltemperaturen
im Heizfall ≥ 19 °C
Zonen mit
Raum-Solltemperaturen
im Heizfall von 12 bis < 19 °C
1Opake Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthaltenŪ = 0,28 W/(m2·K)Ū = 0,50 W/(m2·K)
2Transparente Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthaltenŪ = 1,5 W/(m2·K)Ū = 2,8 W/(m2·K)
3VorhangfassadeŪ = 1,5 W/(m2·K)Ū = 3,0 W/(m2·K)
4Glasdächer, Lichtbänder, LichtkuppelnŪ = 2,5 W/(m2·K)Ū = 3,1 W/(m2·K)
Bei der Berechnung des Mittelwerts des jeweiligen Bauteils sind die Bauteile nach Maßgabe ihres Flächenanteils zu berücksichtigen. Die Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen gegen unbeheizte Räume (außer Dachräumen) oder Erdreich sind zusätzlich mit dem Faktor 0,5 zu gewichten. Bei der Berechnung des Mittelwerts der an das Erdreich angrenzenden Bodenplatten bleiben die Flächen unberücksichtigt, die mehr als 5 Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt sind. Die Berechnung ist für Zonen mit unterschiedlichen Raum-Solltemperaturen im Heizfall getrennt durchzuführen. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten der an Erdreich grenzenden Bauteile ist DIN/TS 18599-2: 2025-10 Abschnitt 6.1.4.3 und für opake Bauteile ist DIN 4108-4: 2020-11 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946: 2018-03 anzuwenden. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie von Vorhangfassaden ist DIN 4108-4: 2020-11 anzuwenden.

Quellen und Stand

  • GEG 2024: gesetze-im-internet.de, Stand 10. Februar 2026, mit Art. 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 191)
  • GModG ab 01.01.2027: Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), eingearbeitet in die Fassung vom 29. Juli 2026

Amtliche Fassung: gesetze-im-internet.de, Änderungsgesetz: BGBl. 2026 I Nr. 226. Lesefassung erzeugt am 17.09.2026; maßgeblich ist allein der amtliche Text.

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