Ihr Partner für Energieausweise und GEG Nachweise
Ob für Vermietung, Verkauf, Modernisierung, Neubau oder zur Vorlage bei Ihrer Bank — wir erstellen den passenden Energieausweis oder GEG-Nachweis für Ihr Objekt. Mit 18 Jahren Erfahrung sind wir der richtige Ansprechpartner für Hauseigentümer, Bauherren, Makler und Verwalter.
Online Check - Welcher Energieausweis?
GEG gilt ab 1. Mai 2021 und löst die EnEV ab
Erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Erstellung der Energieausweise. Zur Einschätzung von Modernisierungsempfehlungen sind jetzt Fotos relevanter Gebäudebereiche erforderlich. Dazu zählen Dach, Fenster, Heizung und Außenwand.
Die Primärenergiefaktoren zur Ermittlung des Gebäudekennwerts werden jetzt direkt im GEG (§22) geregelt. Dadurch wird mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit geschaffen.
Die lokal erzeugte Energie durch PV-Anlagen wird besser berücksichtigt. Bis zu 45 % des Jahres-Primärenergiebedarfs können durch selbst erzeugten Strom abgezogen werden.
Im Energieausweis müssen nun verpflichtend die CO₂-Emissionen des Gebäudes angegeben werden.
Übersicht Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis für Wohn- und Gewerbegebäude
Wohngebäude
Einfache Berechnung anhand von 3 Jahresverbräuchen der Heizung. Das Enddatum darf nicht älter als 18 Monate sein.
Zulässig bei Vermietung oder Verkauf Ihres Immobilienobjektes.
Unzulässig bei unsanierten Gebäuden vor 1978 gebaut mit weniger als 5 Wohnungen.
Für bauliche und energetische Maßnahmen ungeeignet. Starke Abweichungen durch individuelles Heizverhalten.
Wird nicht immer bei den Banken für die Kreditunterlagen akzeptiert.
Wohngebäude
Berechnung mit Erfassung der Gebäudegeometrie, U-Werte der Außenbauteile sowie dem Wirkungsgrad der Heizung.
Zulässig bei Vermietung, Verkauf, Modernisierung und Neubau.
Zulässig für alle Gebäude, insbesondere alte und unsanierte Objekte.
Kann als Grundlage für Sanierungsvarianten sowie weitere Maßnahmen (z.B. iSFP) herangezogen werden.
Objektive Berechnung die für die Kreditunterlagen besser geeignet ist.
Gewerbe
Einfache Berechnungsmethode anhand von 3 Jahresverbräuchen der Heizung und des Gebäudestroms.
Zulässig bei Vermietung und Verkauf.
Für bauliche und energetische Maßnahmen ungeeignet.
Wird nicht immer bei den Banken für die Finanzierungsunterlagen akzeptiert.
Gewerbe
Mehrzonenmodell nach DIN 18599 mit Erfassung der Gebäudegeometrie, U-Werte der Außenbauteile sowie dem Wirkungsgrad der eingebauten Anlagentechnik.
Zulässig bei Vermietung, Verkauf, Modernisierung und Neubau.
Kann als Grundlage für Sanierungsvarianten sowie weitere Maßnahmen (z.B. iSFP) herangezogen werden.
Fundierte vergleichbare Berechnung die bei den Banken für die Finanzierungsunterlagen immer akzeptiert wird.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
| Grundlage | 3 Jahresverbräuche der Heizung | Technische Analyse von Bausubstanz & Anlagentechnik |
| Genauigkeit | Abhängig vom Nutzerverhalten | Nutzerunabhängig und objektiv |
| Zulässig für | Vermietung & Verkauf (mit Einschränkungen) | Alle Gebäude, auch alt & unsaniert |
| Sanierung & Bank | Eingeschränkt geeignet | Bestens geeignet (z. B. iSFP) |
Mehr zum Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Wissenswertes zum Energieausweis
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. Der Durchschnittswert wird durch die energetische Gebäudenutzfläche (An) geteilt.
Das Ergebnis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.
Die Farbverlaufsskala weist zwei Werte aus: Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf. Am Endenergiebedarf orientieren sich Hausbewohner bei der Abschätzung künftiger Energiekosten. Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes ab und berücksichtigt die „Vorkette" der eingesetzten Energieträger.
Der Energieverbrauchskennwert berücksichtigt den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf dem rechnerischen Energiebedarf unter standardisierten Randbedingungen — und spiegelt die tatsächliche energetische Qualität eines Gebäudes wesentlich besser wider.
Soll Wohneigentum veräußert oder bauliches Teileigentum zum Erwerb angeboten werden, muss dem möglichen Käufer auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis vorgelegt werden. Kommt der Anbieter dem nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Als Ausnahmen (§ 79 GEG) gelten Gebäude mit nicht mehr als 50 m² sowie Baudenkmäler.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis, da er eine nutzerunabhängige Bewertung ermöglicht und Modernisierungsempfehlungen auf Basis einer technischen Analyse liefert.
Mit dem Energieausweis werden Wohngebäude und Nichtwohngebäude nach den Vorgaben des GEG energetisch bewertet. Das DIBt regelt die Grundsätze zur Ausstellung, Berechnung und Qualitätssicherung. Grundsätzlich wird zwischen dem verbrauchsbasierten Verbrauchsausweis — dem „kleinen" Energieausweis — und dem bedarfsbasierten Bedarfsausweis — dem „großen" Energieausweis — unterschieden. Bei Fragen erreichen Sie uns unter 040 / 209 339 850.
- Der Gesetzgeber hat zwei Arten des Energieausweises bestimmt: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
- Je nach Gebäudeart, Baujahr und Nutzungsart gilt es verschiedene Kriterien zu beachten.
- Der Energieausweis gibt Modernisierungsempfehlungen aus, die auf mögliche Energiesparmaßnahmen hinweisen.
- Der Energieausweis beeinflusst den Marktwert einer Immobilie.
- Der Energieausweis offenbart bauliche Mängel, die eine Energieverschwendung mit sich bringen.
- Anhand des Bedarfsausweises lässt sich der energetische Zustand verschiedener Gebäude miteinander vergleichen.