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  2. GEG-Nachweis

GEG-Nachweis

Der GEG-Nachweis belegt gegenüber der Bauaufsicht, dass ein Neubau oder eine größere Sanierung die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält. Wir rechnen ihn im Vollverfahren nach DIN V 18599 — für Wohngebäude ab 350 €, für Nichtwohngebäude mit Angebot ab 800 €, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

GEG-Nachweis Wohngebäude

Ein- und Mehrfamilienhäuser bis 12 Wohneinheiten direkt online, ab 350 €. Nachweis nach §§ 15 und 16 GEG mit Bauteilliste, Anlagentechnik und Bilanz.

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GEG-Nachweis Gewerbe

Büro, Handel, Hotel, Halle: Mehrzonenbilanz nach §§ 18 und 19 GEG. Angebot mit Festpreis und Termin, ab 800 €.

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Wärmeschutznachweis, GEG-Nachweis, Energieausweis — was ist was?

Drei Begriffe, drei Dokumente, die oft verwechselt werden. Der Wärmeschutznachweis war das Dokument der Wärmeschutzverordnung, der EnEV-Nachweis das der Energieeinsparverordnung. Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, und das Dokument heißt GEG-Nachweis — Inhalt und Zweck sind dieselben geblieben: eine Bilanz des geplanten Gebäudes gegen die gesetzlichen Anforderungswerte, vor Baubeginn.

DokumentGrundlageWofür
GEG-NachweisBilanz des ganzen Gebäudes nach DIN V 18599, §§ 15–16 bzw. §§ 18–19 GEGBauantrag oder Bauanzeige bei Neubau, Erweiterung und Sanierung mit Gesamtbilanz
BauteilnachweisU-Werte einzelner Bauteile gegen Anlage 7, § 48 GEGErneuerung einzelner Außenbauteile im Bestand, ohne Bilanz
EnergieausweisBedarf oder Verbrauch des fertigen Gebäudes, §§ 79 ff. GEGVerkauf, Vermietung, Aushang — nach Fertigstellung aus dem Nachweis abgeleitet

Der GEG-Nachweis ist also kein Energieausweis, aber seine Grundlage: Nach der Fertigstellung entsteht aus derselben Berechnung der Bedarfsausweis, den § 80 Abs. 1 GEG für den Neubau vorschreibt. Wer bei uns den Nachweis führt, bekommt den Ausweis ohne neue Eingabe.

Vollverfahren statt Modellgebäude

Für Wohngebäude erlaubt § 31 GEG ein vereinfachtes Nachweisverfahren mit einem Modellgebäude aus Anlage 5 — schnell, aber nur für Gebäude, die in das Raster passen, und ohne Aussage über das tatsächliche Gebäude. Wir rechnen jeden Nachweis im Vollverfahren: Monatsbilanz nach DIN V 18599 mit den tatsächlichen Bauteilen, Fenstern, Wärmebrücken und der geplanten Anlagentechnik. Das Ergebnis lässt sich gegenüber der Behörde begründen und trägt später den Energieausweis. Die Rechengrundlagen stehen im Bereich DIN V 18599.

Ab 2027: DIN/TS 18599

Das Gebäudemodernisierungsgesetz stellt Nachweis und Ausweis ab dem 1. Januar 2027 auf die DIN/TS 18599:2025-10 um. Für Nachweise, die bis dahin eingereicht werden, bleibt die heutige Norm maßgeblich; wir stellen die Berechnung zum Stichtag um.

Nachweis beauftragen

  • Wohngebäude bis 12 Wohneinheiten direkt online, ab 350 € inkl. MwSt.
  • Nichtwohngebäude mit Angebot je Objekt, ab 800 € inkl. MwSt.
  • Vollverfahren nach DIN V 18599, erstellt und unterschrieben von einem Diplom-Ingenieur
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