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Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis


  • Warum heißt die EnEV (Energieeinsparverordnung) jetzt GEG (Gebäudeenergiegesetz)?
  • Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
  • Wann darf ich den Verbrauchsausweis nicht verwenden?
  • Was hat es mit dem Energieverbrauchskennwert auf sich?
  • Von welchen Faktoren werden die Werte im Verbrauchsausweis geprägt?
  • In welchen Fällen stimmen die angegebenen Energieverbrauchswerte nicht mit den auf dem Energieausweis angegebenen Werten überein?
  • Ich habe in den Heizölabrechnungen nur Zeiträume, die länger oder kürzer als ein Jahr sind. Kann ich trotzdem den Verbrauchsausweis beantragen?
  • Ich habe eine zusätzliche Heizquelle in meinem Haus – nämlich einen Kachelofen. Kann das im Verbrauchsausweis berücksichtigt werden?
  • Welche Konsequenzen hat ein schlechter Energiekennwert?
  • Bei mir fehlt die Seite 2 des Verbrauchsausweises. Wurde die etwa vergessen?
  • Welche Vorteile bietet der Verbrauchsausweis?
  • Gibt es auch Nachteile beim Verbrauchsausweis?
  • In welchen Fällen kann der Verbrauchsausweis nicht ausgestellt werden?
  • Wie lange ist der Energieausweis gültig?
  • Gilt der Energieausweis – erstellt vom Ingenieurbüro Cornelsen – bundesweit?
  • Wie fand der energetische Vergleich eines Gebäudes zu anderen Immobilien in der Zeit vor der Ära der Energieausweise statt?
  • Müssen die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen realisiert werden?
  • Was sind die Unterschiede zwischen Online-Abwicklung und Vor-Ort-Beratung zur Erstellung eines Energieausweises?
  • Sind die als pdf-Dokumente übermittelten Energieausweise auch ohne Original-Unterschrift gültig?
  • Besitzt der Energieausweis auch als Schwarz-Weiß-Ausdruck Rechtsgültigkeit?
  • Wer muss den Energieausweis bezahlen, wenn eine einzelne Wohnung verkauft oder vermietet werden soll und eine Eigentümergemeinschaft Gebäudebesitzer des Mehrfamilienhauses ist?

Weiterführende Infrormationen:
– Informationen zum Verbrauchsausweis
– Verbrauchsausweis Wohngebäude
– Statistiken zum Verbrauchsausweis Wohngebäude


Warum heißt die EnEV (Energieeinsparverordnung) jetzt GEG (Gebäudeenergiegesetz)?

Das GEG hat die EnEV seit 1. Mai 2021 abgelöst. In der Gesetzesnovelle wurden EnEV und EEWärmeG zusammengefasst.

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Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Die neue Energieeinsparverordnung (jetzt GEG) brachte die stufenweise Einführung des Energieausweises am 1. Juli 2008 mit sich. Gemäß GEG (vormals EnEV) kann der Energieausweis mit zwei unterschiedlichen Berechnungsmethoden erstellt werden. Mit der einfachen verbrauchsbasierten Methode (Verbrauchsausweis) oder der etwas umfangreicheren bedarfsbasierten Methode (Bedarfsausweis).

Der Gesetzgeber wollte Vermietern oder Verkäufern von Immobilien eine einfache Möglichkeit bieten den Energieausweis zu erstellen. Bei sanierten Gebäuden oder Gebäuden mit Baualter nach 1977 kann daher der einfache Verbrauchsausweis erstellt werden. Nur bei alten unsanierten Gebäuden und bei Neubau, Sanierung und Erweiterung ist der umfangreichere Bedarfsausweis nötig.

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an.

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Wann darf ich den Verbrauchsausweis nicht verwenden?

Für die meisten Gebäude kann der günstige Verbrauchsausweis für Wohngebäude bestellt werden. Sie brauchen nur dann einen Bedarfsausweis, wenn das Bauantragsdatum Ihres Gebäudes vor dem 1. November 1977 liegt, es nicht mehr als 4 Wohnungen hat und noch nicht energetisch saniert wurde. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

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Was hat es mit dem Energieverbrauchskennwert auf sich?

Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch für die Beheizung des Gebäudes mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt.

So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.

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Von welchen Faktoren werden die Werte im Verbrauchsausweis geprägt?

Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

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In welchen Fällen stimmen die angegebenen Energieverbrauchswerte nicht mit den auf dem Energieausweis angegebenen Werten überein?

Laut Energieeinsparverordnung muss eine Witterungsbereinigung des Energieverbrauchs für Heizung erfolgen, die die anerkannten Regeln der Technik in einem entsprechenden Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes berücksichtigt.

Zu beachten gelten dabei der Einfluss der Witterung in den jeweiligen Zeitabschnitten (Abrechnungs- oder Kalenderjahr; zeitliche Bereinigung) sowie die verschiedenen Gegebenheiten bei der Witterung einmal am Standort des Gebäudes und außerdem am Standort „Würzburg“, der als beispielhaft für Deutschland in punkto Klimabereinigung gilt.

Wir analysieren Folgendes:

  • Den Gebäudestandort an einer offiziellen Wetterstation (anhand der Postleitzahl feststellbar);
  • Die Zeitabschnitte, die für die Ermittlung des Energieverbrauchskennwerts ausschlaggebend sind
  • Die Klimafaktoren für die Wetterstation
  • Den Energieverbrauchskennwert als Durchschnittswert (Bedingt durch die Klimafaktoren, kann es sowohl zu höheren als auch zu niedrigeren Energieverbrauchskennwerten kommen)
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Ich habe in den Heizölabrechnungen nur Zeiträume, die länger oder kürzer als ein Jahr sind. Kann ich trotzdem den Verbrauchsausweis beantragen?

Ja. Solange insgesamt der Zeitraum drei Jahre beträgt. Eine sinnvolle Aufteilung in drei gleichmäßige Heizperioden muß rechnerisch erfolgen.

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Ich habe eine zusätzliche Heizquelle in meinem Haus – nämlich einen Kachelofen. Kann das im Verbrauchsausweis berücksichtigt werden?

Ja. Dafür ist der Eingabebereich für die zusätzliche Heizquelle vorgesehen.

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Verbrauchsausweis Wohngebäude

Energieausweis online erstellen - Verbrauchsausweis
  • 3 zusammenhängende Heizenergieverbräuche müssen eingegeben werden.
  • Wohnfläche, Baujahr Gebäude und Baujahr Heizung müssen eingegeben werden.
  • Bei fast allen Gebäuden möglich (Baujahr > 1977 - Vermietung/Verkauf).
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Welche Konsequenzen hat ein schlechter Energiekennwert?

Energieausweise sind ausschließlich Informationsquelle. Laut Energieeinsparungsgesetz kann man auch bei unzureichenden Kennwerten keinesfalls zur Gebäudemodernisierung genötigt werden.

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Bei mir fehlt die Seite 2 des Verbrauchsausweises. Wurde die etwa vergessen?

Nein. Die Seite Energiebedarfskennwert gibt es beim Verbrauchsausweis nicht. Sie wird nur für den Bedarfsausweis benötigt.

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Welche Vorteile bietet der Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis ist preisgünstig und die Einagbe ist verhältnismäßig einfach und überschaubar. Wenn Ihnen 3 zusammenhängende Heizkostenabrechnungen vorliegen, können Sie den Ausweis in der Regel einfach über unser Online-Formular beauftragen.

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Gibt es auch Nachteile beim Verbrauchsausweis?

Ja. Der Kennwert ist immer abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten und kann dadurch ungünstig ausfallen. Die Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik wird bei der Beurteilung außer Acht gelassen. Außerdem erfolgt auch keine Berechnung der CO2-Emissionen.

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In welchen Fällen kann der Verbrauchsausweis nicht ausgestellt werden?

Wenn für das Gebäude ein unverhältnismäßig hoher Leerstand verzeichnet werden muss, wenn keine Energieverbrauchswerte vorhanden sind und wenn es sich um ein Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten handelt, das vor dem 1. November 1977 (Datum des Bauantrages) gebaut wurde und die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erfüllt – in all diesen Fällen kann der Verbrauchsausweis nicht ausgestellt werden. Der Bedarfsausweis ist dann Pflicht.

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Wie lange ist der Energieausweis gültig?

10 Jahre, beginnend mit dem Ausstellungsdatum. Diese Regelung gilt sowohl für den Energieverbrauchsausweis als auch für den Energiebedarfsausweis

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Gilt der Energieausweis – erstellt vom Ingenieurbüro Cornelsen – bundesweit?

Ja. Der Energieausweis, der von uns, dem Ingenieurbüro Cornelsen, erstellt wird, gilt bundesweit. Bei der Wahl des Ausstellers ist es unerheblich, aus welchem Bundesland dieser kommt. Sie können sich als Immobilienbesitzer für Qualität entscheiden und bei uns – dem Ingenieurbüro Cornelsen – Ihren Energieausweis bestellen, gleichgültig, in welchem Bundesland Sie ansässig sind.

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Verbrauchsausweis Wohngebäude

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Wie fand der energetische Vergleich von Gebäuden in der Zeit vor der Novellierung der EnEV (jetzt GEG) im Jahr 2007 statt

Vor Einführung des Energieausweises gab es den sogenannten Energiesparnachweis, dieser war aber je nach Bundesland etwas unterschiedlich strukturiert. Einen bundesweit einheitlichen Energieausweis gab es vorher nicht. Daher konnte man Gebäude vor Novellierung der EnEV nicht so gut vergleichen.

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Müssen die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen realisiert werden?

Der Energieausweis dient zur Information, die Angaben sind Empfehlungen, aber keine Verordnungen.

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Was sind die Unterschiede zwischen Online-Abwicklung und Vor-Ort-Beratung zur Erstellung eines Energieausweises?

Der wesentliche Unterschied ist die höhere Rechtssicherheit für Sie bei der Vor-Ort-Beratung, da der Ingenieur für sein Aufmass und die Datenermittlung haftet. Die Bestellung des Energieausweises online wird komplett über das Internet abgewickelt.

Sie geben Ihre Daten auf der entsprechenden Seite des Energieportals ein und erhalten sowohl Ihre Rechnung als auch Ihren Energieausweis als pdf-Datei per E-Mail. Dieser Weg ist finanziell günstiger, weil die von Ihnen bereitgestellten Daten direkt weiterverarbeitet werden können.

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Sind die als pdf-Dokumente übermittelten Energieausweise auch ohne Original Unterschrift gültig?

Unsere übermittelten pdf-Dokumente besitzen volle Rechtsgültigkeit durch digitale Nachbildung der Unterschrift. Es ist nachzulesen, dass auch Alternativen zur Original Unterschrift gültig sind. In der EnEV 2014 heißt es dazu in § 17 (4):

„Energieausweise … sind vom Aussteller unter Angabe von Name, Anschrift und Berufsbezeichnung eigenhändig oder durch Nachbildung der Unterschrift zu unterschreiben…“ Somit haben auch die per E-Mail übermittelten Energieausweise volle Rechtsgültigkeit.

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Besitzt der Energieausweis auch als Schwarz-Weiß-Ausdruck Rechtsgültigkeit?

§ 17 (4) EnEV 2014: „Energieausweise müssen nach Inhalt und Aufbau den Mustern in den Anlagen 6 bis 9 entsprechen und mindestens die dort für die jeweilige Ausweisart geforderten, nicht als freiwillig gekennzeichneten Angaben, enthalten…“

Bei diesen Vorlagen handelt es sich um farbige Dokumente. Daher hat ein Schwarz-Weiß-Ausdruck keine Rechtsgültigkeit.

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Wer muss den Energieausweis bezahlen, wenn eine einzelne Wohnung verkauft oder vermietet werden soll und eine Eigentümergemeinschaft Gebäudebesitzer des Mehrfamilienhauses ist?

In Eigentümergemeinschaften in einem Mehrfamilienhaus muss der verkaufs- oder vermietungswillige Eigentümer sich darum kümmern, dass der Energieausweis für potenzielle Käufer oder Mieter vorliegt. Dieser ist jedoch nicht allein für die Kosten zur Erstellung des Energieausweises zuständig. Laut aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die Kosten von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

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Verbrauchsausweis Wohngebäude

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