Verbrauchsausweis Gewerbe nur noch bis 31.12.2026
Der Verbrauchsausweis für Gewerbe- und andere Nichtwohngebäude wird nur noch bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellt. Ab dem 1. Januar 2027 lässt das Gebäudemodernisierungsgesetz für ein Nichtwohngebäude ausschließlich den Bedarfsausweis zu. Ein Verbrauchsausweis, der vorher ausgestellt wird, bleibt zehn Jahre gültig — für Verkauf, Vermietung, Vertragsverlängerung und Aushang. Für 95 € statt ab 500 € ist das für viele Eigentümer die letzte Gelegenheit, den einfacheren Ausweis zu nutzen.
Sie haben drei Abrechnungsjahre für Wärme und Strom und in den nächsten Jahren einen Verkauf, eine Vermietung oder eine Vertragsverlängerung vor sich? Dann stellen Sie den Verbrauchsausweis jetzt aus — er gilt bis Ende 2036.
Warum der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude endet
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt die §§ 80 bis 83 des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2027 vollständig. Zwei Sätze der Neufassung entscheiden:
- § 80 Absatz 3 Satz 2: Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und bei der Verlängerung eines solchen Vertrags ist „für ein Nichtwohngebäude ein Energieausweis auf der Grundlage einer energetischen Bilanzierung nach § 81 auszustellen“.
- § 82 Absatz 1: Der Ausweis auf Grundlage des erfassten Verbrauchs ist nur noch für ein Gebäude vorgesehen, „das ausschließlich Wohnzwecken dient“.
Damit fehlt ab 2027 nicht nur der Anlass, sondern auch die Rechtsgrundlage für einen Verbrauchsausweis Gewerbe. Er wird für kein Nichtwohngebäude mehr ausgestellt — auch nicht für den Aushang oder zur bloßen Information.
Was ein bis Ende 2026 ausgestellter Ausweis wert ist
Bestandsschutz nach § 80 Absatz 3 Satz 1
- Ein Energieausweis muss nur ausgestellt werden, „wenn nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt“
- Die Gültigkeit beträgt weiterhin zehn Jahre ab Ausstellung — ein Ausweis vom Dezember 2026 gilt bis Dezember 2036
- Er erfüllt die Vorlagepflicht bei Besichtigung und Vertragsschluss (§ 80 Absätze 4 und 5), auch für Verträge ab 2027
- Er darf bei starkem Publikumsverkehr bis zum Ablauf weiter ausgehängt werden (§ 80 Absatz 7)
- In Immobilienanzeigen gelten für ihn die bisherigen Pflichtangaben weiter, Wärme und Strom getrennt (§ 112 Absätze 3 und 4)
Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum, nicht der Zeitpunkt der Bestellung und nicht der Zeitpunkt des späteren Vertrags. Die neuen Regeln gelten für jeden ab dem 1. Januar 2027 ausgestellten Ausweis; auf einen früher ausgestellten wirken sie nicht zurück.
Für wen sich der Verbrauchsausweis jetzt noch lohnt
Der Verbrauchsausweis Gewerbe ist die richtige Wahl, wenn drei Punkte zusammenkommen: Sie haben drei zusammenhängende Abrechnungsjahre für Wärme und Strom, in den nächsten Jahren steht ein Verkauf, eine Vermietung oder eine Vertragsverlängerung an, und eine größere Sanierung ist nicht geplant. Typische Fälle:
- Vermietete Gewerbeflächen mit Mieterwechsel in den kommenden Jahren — Läden, Praxen, Büros, Werkstätten, Lagerhallen.
- Mietverträge, die 2027 oder später verlängert werden. Die Verlängerung steht neu im Anlasskatalog; ein gültiger Ausweis vermeidet die Bilanzierung zu diesem Zeitpunkt.
- Portfolios und Hausverwaltungen mit mehreren Objekten, deren Ausweise 2027 bis 2029 ablaufen. Eine Erneuerung bis Jahresende verschiebt die Bilanzierung um zehn Jahre.
- Gebäude, deren Ausweis 2027 abläuft. Ein neuer Verbrauchsausweis im Dezember 2026 ersetzt ihn zum alten Preis.
Wann der Bedarfsausweis schon jetzt der bessere Weg ist
Nicht jedes Nichtwohngebäude sollte in den letzten Wochen des Jahres noch einen Verbrauchsausweis bekommen. Zum Bedarfsausweis Gewerbe raten wir, wenn:
- keine drei zusammenhängenden Abrechnungsjahre vorliegen — etwa nach längerem Leerstand, Eigentümerwechsel oder bei neu errichteten Gebäuden;
- die Verbräuche nicht eindeutig dem Gebäude zuzuordnen sind, weil mehrere Gebäude an einer Heizung hängen oder Unterzähler fehlen;
- eine Sanierung ansteht: Der Bedarfsausweis zeigt je Zone, welche Maßnahme wie viel bringt, und die Berechnung lässt sich für den GEG-Nachweis weiterverwenden;
- ein Neubau oder eine größere Änderung mit Gesamtberechnung vorliegt — dann ist die Bilanzierung ohnehin Pflicht (§ 80 Absätze 1 und 2).
Für größere Objekte stellen Sie die Anfrage über dieselbe Bestellstrecke; wir antworten mit Festpreis und Termin. Was der Bedarfsausweis ab 2027 zusätzlich enthält — Effizienzklassen A bis G, Angaben in Megawattstunden, die Berechnung nach DIN/TS 18599:2025-10 — steht auf der Seite Was sich 2027 für Nichtwohngebäude ändert.
So schaffen Sie die Ausstellung rechtzeitig
Drei zusammenhängende Abrechnungsjahre für Wärme und für Strom, dazu Nutzfläche, Baujahr von Gebäude und Heizung und die Nutzungsarten im Gebäude.
Die Bestellstrecke führt durch alle Angaben; die Live-Vorschau zeigt beide Kennwerte, unplausible Werte meldet die Vorprüfung sofort.
Ein Diplom-Ingenieur prüft die Angaben und fordert bei Unklarheiten nach. Die Prüfung beginnt frühestens zwölf Stunden nach der Bestellung.
Der Ausweis wird beim DIBt registriert und als PDF geliefert, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Das Ausstellungsdatum ist das Datum, das zählt.
Die Ausstellung setzt vollständige und plausible Angaben voraus. Fehlt eine Abrechnung oder passt ein Verbrauch nicht zur Fläche, fragt der prüfende Ingenieur nach — und die Ausstellung verschiebt sich, bis die Antwort da ist. Planen Sie deshalb vor dem Jahreswechsel einige Werktage Reserve ein und legen Sie die Abrechnungen vor der Eingabe bereit. Ein Ausweis, der erst im Januar ausgestellt wird, fällt unter das neue Recht und kann für ein Nichtwohngebäude nur noch als Bedarfsausweis erstellt werden.
Diese Angaben brauchen wir für den Verbrauchsausweis Gewerbe
- Wärmeverbrauch aus drei zusammenhängenden Abrechnungsjahren, je Energieträger mit Zeitraum und Einheit
- Stromverbrauch derselben drei Jahre für das Gebäude
- Nutzfläche des Gebäudes und die Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen
- Baujahr des Gebäudes, der Heizung und — falls vorhanden — der Klimaanlage
- Leerstände im Erfassungszeitraum, damit sie bei der Auswertung berücksichtigt werden
- Fotos der Fassade und der Anlagentechnik, falls kein Vor-Ort-Termin stattfindet (§ 83 Absatz 1)
Zeitplan im Überblick
| Zeitpunkt | Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude |
|---|---|
| bis 31.12.2026 | Ausstellung möglich, wenn drei Abrechnungsjahre vorliegen; zehn Jahre gültig |
| ab 01.01.2027 | Keine Neuausstellung mehr; für Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung nur der Bedarfsausweis |
| 2027 bis 2036 | Ein 2026 ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt bis zu seinem Ablaufdatum verwendbar |
| nach Ablauf | Beim nächsten Anlass wird ein Bedarfsausweis nach DIN/TS 18599 ausgestellt |
Häufige Fragen
Reicht es, wenn ich bis zum 31. Dezember 2026 bestelle?
Nein, es zählt die Ausstellung. Zwischen Bestellung und Ausstellung liegen Prüfung und Registrierung, in der Regel ein Werktag, bei Rückfragen länger. Bestellen Sie mit vollständigen Unterlagen und einigen Werktagen Abstand zum Jahresende.
Darf ich den 2026 ausgestellten Verbrauchsausweis 2028 für einen Verkauf verwenden?
Ja. Die Ausstellungspflicht besteht nur, wenn kein gültiger Energieausweis vorliegt. Ein 2026 ausgestellter Ausweis liegt vor und ist gültig; er erfüllt die Vorlagepflicht gegenüber Käufern und Mietern.
Mein Gebäude hat Wohnungen und Gewerbe. Gilt die Frist auch für mich?
Der Verbrauchsausweis bleibt ab 2027 Gebäuden vorbehalten, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Ob Ihr Gebäude als Nichtwohngebäude gilt oder ob Wohn- und Gewerbeteil getrennt behandelt werden, hängt vom Anteil und der Art der Nutzung ab; wir prüfen das bei der Bestellung.
Was kostet der Bedarfsausweis Gewerbe später?
Kleine, einfach gegliederte Gewerbeflächen bis 500 Quadratmeter und drei Zonen ab 500 €, größere Gebäude nach Angebot — abhängig von Zonenzahl, Anlagentechnik und Unterlagen. Die Anfrage ist kostenlos, der Festpreis steht in der Antwort.
Muss ich für den Aushang einen neuen Ausweis machen?
Nein. Die Aushangpflicht gilt, „sobald und solange“ ein Energieausweis vorliegt. Ein gültiger Verbrauchsausweis darf bis zu seinem Ablauf weiter ausgehängt werden.
Weitere Antworten stehen in den häufigen Fragen zum Verbrauchsausweis Gewerbe und auf der Übersicht zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Verbrauchsausweis Gewerbe jetzt noch erstellen
- 95 € inklusive Mehrwertsteuer und DIBt-Registrierung
- Aus drei Abrechnungsjahren für Wärme und Strom, ohne Vor-Ort-Termin
- Ausstellung in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Eingabe
- Zehn Jahre gültig — auch für Verträge, die 2027 oder später geschlossen werden
Diese Seite fasst die Rechtslage nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, Artikel 2) zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.