Merkblatt Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude
Diese Angaben fragt das Formular für den Verbrauchsausweis Gewerbe ab, Schritt für Schritt in der Reihenfolge der Eingabe. Anders als beim Wohngebäude wird neben der Wärme auch der Strom des Gebäudes erfasst.
Für Nichtwohngebäude wird der Verbrauchsausweis nur noch bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellt. Ab dem 1. Januar 2027 ist bei Verkauf und Vermietung nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Ein bis dahin ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig.
Schritt 1: Ausweisart & Adresse
- Der Anlass: Vermietung, Verkauf oder Sonstiges, etwa der Aushang. Für Neubau und Modernisierung ist der Verbrauchsausweis nicht zulässig
- Die Gebäudeart, etwa Bürogebäude, Verkaufsstätte, Hotel oder Werkstatt
- Sanierungsstatus: ob Dach, Fenster oder Außenwand energetisch saniert wurden
- Baujahr des Gebäudes, der Heizung und, falls vorhanden, der Klimaanlage
- Straße, Hausnummer und Postleitzahl; der Ort wird ergänzt
- Die Nutzfläche des Gebäudes in m²
- Ob Keller und Dachgeschoss vorhanden und beheizt sind
- Ob der Ausweis für das ganze Gebäude gilt oder für den Nichtwohnteil eines gemischt genutzten Gebäudes
Schritt 2: Verbrauch & Warmwasser
- Die Abrechnungen für Heizung über drei zusammenhängende Jahre: Brennstoff, Einheit, Beginn des ersten Abrechnungszeitraums und der Verbrauch jedes Jahres
- Einen zweiten Brennstoff mit seinen Verbräuchen, falls vorhanden
- Die Stromabrechnungen derselben drei Jahre, möglichst nur der Gebäudestrom ohne Produktionsanlagen
- Ob das Warmwasser im Verbrauch enthalten ist und, falls bekannt, mit welchem Anteil in Prozent
- Ob eine thermische Kühlung im Heizverbrauch enthalten ist und mit welchem Anteil
- Eine Solaranlage oder Photovoltaik und wofür sie genutzt wird
Schritt 3: Lüftung & Heizung
- Wie das Gebäude gelüftet wird: über die Fenster, über Schächte oder über eine Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung
- Ob eine Klimaanlage zur Kühlung vorhanden ist
- Wie viel Prozent der Zeit das Gebäude im Abrechnungszeitraum leer stand
- Art der Heizung: Zentral- oder Etagenheizung, Einzelöfen, Wärmepumpe oder elektrischer Durchlauferhitzer
- Der Kesseltyp, falls bekannt: Standard-, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Er steht auf dem Typenschild
- Solaranlage für Warmwasser, Photovoltaik, Zirkulation und ob Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt sind
Schritt 4: Fenster, Dämmung & Vorschau
- Die Verglasung der Fenster: Einfachglas, Doppel-, Isolier- oder Dreifachverglasung
- Ob Fenster und Türen dicht schließen und ob die Rollladenkästen gedämmt sind
- Welche Bauteile gedämmt sind, etwa Außenwand, Dach oder oberste Geschossdecke und Kellerdecke
- Optional ein Foto des Gebäudes für die Titelseite des Ausweises
Fotos
Die Fotos ersetzen den Termin vor Ort. Gut belichtet und scharf genügt eine Handykamera; Sie laden sie direkt im Formular hoch.
- Das Gebäude von außen, möglichst von allen Seiten
- Die Fassade im Detail, sodass Material und Zustand erkennbar sind
- Die Heizung mit ihrem Typenschild und den Heizungsraum
- Typische Fenster von außen und innen, abweichende Fenster einzeln
- Gedämmte Bereiche: Dach oder Dachboden, oberste Geschossdecke und Kellerdecke
- Lüftungs- und Klimaanlagen, Warmwasserbereitung und Verteilung, soweit vorhanden
Lieber nichts selbst eingeben? Mit der Variante „Eingabe durch uns“ für 360 € nennen Sie nur Anlass und Gebäude und laden Abrechnungen, Pläne und Fotos hoch. Die Eingabe übernehmen wir.
Mehr zur Ausweisart, zu Preisen und Ablauf auf der Seite Verbrauchsausweis Gewerbe. Fragen beantworten wir unter 040 / 209 339 850.
Stand: 01.11.2026. Fachlich geprüft von Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen, Energieausweis-Aussteller seit 2007.
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